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Mit dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst (AFZ) bin ich weltweit berechtigt den Sprechfunkdienst in deutscher und englischer Sprache bei jeder Luftfahrzeugfunkstelle (z.B.: im Flugzeug), sowie bei jeder Bodenfunkstelle (z.B.: am Flugplatz) auszuüben.
Das Allgemeinen Funkerzeugnis stellt die höchste Berechtigung im zivilluftfahrtbehördlichen Funkdienst dar.