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GPL
Der Segelfliegerschein
(GPL) berechtigt mich, Flüge mit einsitzigen und zweisitzigen, einsitzig
geflogenen Segelflugzeuge durchzuführen.
Da ich die Klasse II am 4. April 2001 erlangt habe, bin ich
auch befugt zweisitzige und mehrsitzige, zweisitzig geflogenen Segelflugzeuge
im Fluge zu führen. Außerdem erhielt ich am 17. Oktober 2002 die
Sonderberechtigung Kunstflug. Den Start darf ich mittels
Motorflugzeugschleppstart, Windenstart oder
mit einem Hilfsmotor durchführen.
Um zu erfahren, welche Segelflugzeuge und Motorsegler ich mit diesem Luftfahrtschein fliegen darf, besuchen Sie bitte die Rubrik "mein" Flugzeugpark.