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Der Segelfliegerschein (GPL) berechtigt mich, Flüge mit einsitzigen und zweisitzigen, einsitzig geflogenen Segelflugzeuge durchzuführen.
Da ich die Klasse II am 4. April 2001 erlangt habe, bin ich auch befugt zweisitzige und mehrsitzige, zweisitzig geflogenen Segelflugzeuge im Fluge zu führen. Außerdem erhielt ich am 17. Oktober 2002 die Sonderberechtigung Kunstflug. Den Start darf ich mittels Motorflugzeugschleppstart, Windenstart oder mit einem Hilfsmotor durchführen.

Um zu erfahren, welche Segelflugzeuge und Motorsegler ich mit diesem Luftfahrtschein fliegen darf, besuchen Sie bitte die Rubrik "mein" Flugzeugpark.