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JAR CPL(A)
Seit 2006 ist auch in Österreich die
JAR-FCL-Regelung implementiert, somit wurden meine nach nationalem Recht ausgestellten
CPL- und PPL-Lizenzen in diesen JAR-CPL(A)-Schein umgeschrieben.
Die Grundberechtigung des Berufspilotenscheines erlaubt mir, in einem JAA-Land
registrierte Luftfahrzeuge in jedem ICAO-Vertragsstaat im Fluge zu führen
und diese auch kommerziell durchzuführen. Weiters beinhaltet die Grundbrechtigung
in meinem Fall die Klassenberechtigung für Flächenflugzeuge der
Kategorie "A" und "B", was bedeutet, dass ich jedes einmotorige
Landflugzeug bis 5700 kg MTOW (Maximum Take Off Weight) fliegen darf. Die
IFR-Berechtigung (Instrument Flight Rules) und die volle Sprechfunkberechtigung
erlaubt mir diese Flugzeuge auch nach Instrumentenflugregeln zu führen.
2006 machte ich das Type-Rating für die Cessna Citation C500 Serie, was
mich dazu berechtigt, ein Flugzeug der C500- Familie zu steuern. Zur Zeit
ist aber nur mehr das C525 Rating gültig.
2007 kam die Falcon 2000/2000EX hinzu.
Seit 2008 ist auch der "FI/IRI" eingetragen, also der Fluglehrer
für VFR und IFR (Visual und Instrument Flight Rules).
Hier können Sie sich die alten, nicht
mehr gültigen nationalen Lizenzen ansehen:
Privatpilotenschein (PPL, Private Pilot
Licence)
Berufspilotenschein (CPL, Commercial Pilot
Licence)
Um zu erfahren, welche Motorflugzeuge ich mit diesem Luftfahrtschein fliegen darf, besuchen Sie bitte die Rubrik "mein" Flugzeugpark.