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Die Grundberechtigung des Privatpilotenscheines erlaubt mir, österreichische Luftfahrzeuge in jedem ICAO-Vertragsstaat im Fluge zu führen und damit Flüge mit bis zu drei Passagieren nicht kommerziell durchzuführen. Weiters beinhaltet die Grundbrechtigung die Klassenberechtigung für Flächenflugzeuge der Kategorie "A", was bedeutet, dass ich jedes einmotorige Landflugzeug bis 2000 kg MTOW (Maximum Take Off Weight) fliegen darf, wenn ich mich mit dem entsprechenden Flugzeugtyp vertraut gemacht habe.
Im Sommer 2005 kam noch die Segelflugzeug-Schleppberechtigung hinzu.

Um zu erfahren, welche Motorsegler und Motorflugzeuge ich mit diesem Luftfahrtschein fliegen darf, besuchen Sie bitte die Rubrik "mein" Flugzeugpark.